Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

(Stand 11/2018)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und geschäftlichen Beziehungen der Firma Richard Schmeer GmbH und unseren Kunden; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführen. Dies gilt ausdrücklich auch bei einer Online-Bestellung über das Internet.

2. Angebot (einschließlich Preise, Maße, Gewichte usw.)

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen. Das gleiche gilt für Angaben unserer Lieferanten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist von dem Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten. Bestellungen gelten erst nach Bestätigung in Textform bzw. Rechnungslegung als angenommen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge werden schriftlich bestätigt. Weitere Abreden, Garantien usw. bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, wenn sie mit nicht vertretungsberechtigten Betriebsangehörigenvereinbart werden. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.

4. Lieferung

a) Allgemeines

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über, wenn zu ebener Erde abgeladen ist. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

Ist mit dem Kunden Abholung der Ware vereinbart, so hat der Kunde die Ware nach Mitteilung der Abholbereitschafft unverzüglich abzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung der Ware, sind wir berechtigt, Ihnen die dadurch entstehenden Lagerkosten zuzüglich in Rechnung zu stellen.

b) Liefertermin und Lieferfristen

Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kundenüber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

c) Haftung

Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Personenschäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Bei in sonstiger Weise schuldhaft verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung für etwaige Folgeschäden oder Ähnliches ist ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

c) Verpackung

Die Ware wird branchenüblich verpackt. Unsere Bezugskosten bei Nichtlagerware werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Mehrwegtransport-behältern erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe.

d) Transportschäden und Fehlmengen

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich in Textform zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen festgestellt werden und auf dem Lieferschein vom Fahrer schriftlich bestätigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

5. Mängelrügen und Gewährleistun

Allgemeines

Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht als Beschaffenheit vereinbart werden.

Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch grundsätzlich eine Frist entsprechend der ursprünglichen Lieferfrist angemessen ist. Ersatz der „Aus- und Einbaukosten“ gem. § 439 Abs. 3 kann im Rahmen der Nacherfüllung nur insoweit verlangt werden, als diese identische Produkte betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden und nicht unverhältnismäßig sind und uns durch Vorlage geeigneter Belege nachgewiesen werden. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch genommen werden, verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

a) Kunde ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB:

Ist unser Kunde Unternehmer, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neu hergestellter Sachen beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, sofern der Kunde Unternehmer ist. Gebrauchte Sachen oder Ausstellungsware verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.

b) Kunde ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB:

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen von 2 Jahren ab Gefahrübergang. Bei Lieferung gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher 1 Jahr.

6. Zahlung

a) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen –ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen– beglichen sind. Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber herein. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlungen gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest-und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfallordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v.5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem Pflicht gemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Sofern wir noch Eigentümer der Ware sind, hat der Kunde und bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, solange wir Eigentümer sind. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Kontaktdaten im Sinne des geltenden Datenschutzrechts in seiner jeweils gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten– soweit im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung erforderlich –mit der Abwicklung betraute Dritte weiter zu geben. Wir lassen einzelne Aufgaben und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Dienstleister, insbesondere IT-Dienstleister, ausführen, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Die Datenübermittlung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU und des jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzrechts. Dazu werden den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus mit unseren Vertragspartnern vertraglich festgelegt. Jeder Vertragspartner stellt sicher, dass die jeweils bei ihm betroffenen Personen hierüber informiert worden sind. Fragen zum Datenschutz können an mail@schmeer.de gerichtet werden. Weitere Informationen erhalten unsere Kunden unter: www.schmeer-gmbh.de/datenschutz/

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht , sonstiges

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Saarbrücken. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, Saarbrücken.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Wir sind weder gesetzlich verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, noch nehmen wir freiwillig daran teil.

Kontakt

Richard Schmeer GmbH
Im Rotfeld 14-16
66115 Saarbrücken

Telefon: 0681 – 948440
Fax: 0681 – 9484450
E-Mail: mail@schmeer.de

Öffnungszeiten

Montag-Freitag:
07:30 bis 17.00 Uhr
Samstag:
08:30 bis 12:30 Uhr

Schausonntag:
13:00 bis 18:00 Uhr
(Jeden ersten Sonntag im Monat)

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66115 Saarbrücken

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(Jeden ersten Sonntag
im Monat)

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